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 RECHTLICHES
Einschränkungen

RECHTLICHES
 

Ich verfüge über die Privatpiloten-Lizenz (für Fachleute: PPL-A).

Die Betonung liegt hier auf Privat; das bedeutet, daß ich keinerlei gewerbliche Flüge durchführen darf. Wohl aber bin ich berechtigt, in Flugzeugen mit maximal 4 Sitzplätzen Fluggäste gegen Beteiligung an den Selbstkosten zu transportieren.

Für Juristen hier § 20 Abs. I Luftverkehrsgesetz. Die einschlägige Regelung in Satz 2 ist hervorgehoben:

§ 20
(1) Juristische oder natürliche Personen sowie Personenhandels-gesellschaften bedürfen für

1. gewerbsmäßige Rundflüge in Luftfahrzeugen, mit denen eine Beförderung nicht zwischen verschiedenen Punkten verbunden ist,
2. die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit Ballonen

einer Betriebsgenehmigung (Luftfahrtunternehmen). Der Genehmi-gungspflicht unterliegt auch die nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen, Post und/oder Fracht mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt; ausgenommen hiervon sind Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern und mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind.

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